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Generelle Informationen
In Bad Vöslau müssen Bauvorhaben mit besonderem öffentlichem Interesse vom Gestaltungsbeirat positiv beurteilt werden. Ob ein öffentliches Interesse gegeben ist, wird für jedes Bauvorhaben gesondert beurteilt.
So gehen Sie vor
- Informieren Sie sich frühzeitig, ob eine Vorstellung vor dem Gestaltungsbeirat erforderlich ist. Mitte des Monats (immer Mittwoch) findet in der Regel eine Sitzung des Gestaltungsbeirats statt.
- Die Unterlagen sind zeitgerecht mindestens zwei Woche vor dem Termin in digitaler Form an das Bauamt zu übermitteln. Sollten Mängel vorhanden sein, ist keine Vorstellung vor dem Gestaltungsbeirat möglich.
- Es wird empfohlen rechtzeitig einen Termin für die Vorstellung des Vorhabens vor dem Gestaltungsbeirat vorzusehen, damit das Bauverfahren zeitgerecht und kostenschonend abgehandelt werden kann.
Zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Erforderliche Unterlagen
Es ist ratsam, die notwendigen Beilagen mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen. Die Unterlagen (Entwurf) müssen baurechtlich soweit ausgereift sein, dass z.B. die bebaute Fläche, die Gebäudehöhen, die Pflichtstellplätze nachgewiesen sind. Nachstehend eine Hilfestellung hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen.
- Orientierung Umgebungsplan, Luftbild
- Widmung / Bebauung, Auszug aus dem Flächenwidmungs- u. Bebauungsplan
- Städtebauliche Analyse, Fotodokumentation der Umgebung, Schwarzplan
- Lageplan, städtebaulich relevante Liegenschaften, Erschließung, Außenanlagen, Bezugsniveau und eventuell beabsichtigte Veränderung des Geländes
- Projekt und Baubeschreibung, gegliedert in Themen wie z. B. Städtebau (Qualität öffentlicher Raum), Architektur (Konzept, Leitgedanke Entwurf), Gestaltungselemente (Materialien, Farbwahl), Projektdaten (Bebauungshöhe, Bebauungsweise, bebaute Fläche, Geschoßflächenzahl, Bruttogeschoßfläche, Anzahl der Geschoße, Anzahl der Wohneinheiten, Anzahl der KFZ- Pflichtstellplätze)
- Planunterlagen Grundrisse, Schnitte mit Nachbargebäuden, Ansichten mit Bezugsniveau und Höhenangaben, Nachbargebäude wenn ein architektonischer Zusammenhang gegeben ist.
- Modell / Perspektiven Rendering, Fotomontage mit umliegenden Gebäuden.
Bei einer Wiedervorlage ist eine Beschreibung und Gegenüberstellung der vorgenommenen Änderungen und Weiterentwicklungen zum letzten vorgelegten Projektstand beizufügen (grafisch Schwarz-Rot Plandarstellung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an, sollte jedoch eine mehrmalige Präsentation vor dem Gestaltungsbeirat erforderlich sein, können Gebühren anfallen.