Mülltonnenbestellungen

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Generelle Informationen

Die Änderungen bzw. Bestellungen können nur durch den Besitzer der Liegenschaft durchgeführt werden.

Bei Nicht- oder Abbestellung einer Biotonne verpflichte ich mich, sämtliche organische Abfälle (Biomüll) aus Haus und Garten zu Kompost zu verarbeiten.

In meine Restmülltonne kommt nur mehr Abfall, der komplett biogen- und problemstoff-frei ist. Ich nehme zur Kenntnis, daß meine Restmülltonne einer Kontrolle unterliegt.

Sollte ich Teile meines Bioabfalles über Restmüll entsorgen, habe ich mit den im NÖ. Abfallwirtschaftsgesetz vorgesehenen Sanktionen zu rechnen.

Zuständige Stelle

Ing. Walter Panstingl

Wir sind für Sie da