Zone II – Bad Vöslau Ost

Die Zone II ist östlich der Trasse der A2-Südautobahn gelegen und weist im Bereich entlang der Energiestraße bzw. der Flugfeldstraße eine vielfältigen Branchenmix aus Handels- und Produktionsbetrieben auf. Der nördlich Bereich entlang von Wiener Straße und Haidäckerstraße stellt aktuell das größte Betriebsentwicklungsgebiet für die Entwicklung eines Gewerbeparks in Bad Vöslau dar. Die Zone II – Bad Vöslau Ost umfasst nachfolgende Straßenzüge:

  • Energiestraße
  • Flugfeldstraße
  • Haidäckerstraße
  • Wiener Straße

Das Betriebsgebiet Bad Vöslau Ost ist über die Anschlussstelle Bad Vöslau / A2 direkt an das hochrangige Verkehrsnetz angebunden. Im ÖPNV findet sich die nächstgelegene Haltstellen im Bereich der Flugfeldstraße bzw. wird die Verkehrs- und Radwegeinfrastruktur laufend erweitert.

Betriebsliste (A-Z)

Betriebsgebietsflächen

Die Betriebsgebietsflächen weisen aktuell die Widmung „Bauland Betriebsgebiet“ mit dem Widmungszusatz „I“ auf. Die Gesamtfläche beläuft sich dabei auf rd. 35,6 ha, wovon rd. 5,1 ha als „Aufschließungszone“ gewidmet sind.

Für den Zusatz „I“ gilt dabei:

Keine Verwendung, die am (ggf. auch mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende Grundstücke umfassenden) Betriebsstandort dem betrieblichen Hauptzweck der Einlagerung, des Abstellen von Fahrzeugen, der Logistik oder der Lagerung von Waren und Güter aller Art, dient.

Ausgenommen davon

  • ist der rechtsgültig bewillige Bau- und Nutzungsbestand, sofern es zu keiner Änderung des betrieblichen Hauptzwecks am Standort kommt und/oder selbiger abgebrochen wird.
  • sind Standorte, die in einem funktionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem Kernunternehmen stehen, dessen Betrieb nicht hauptsächlich auf die Einlagerung, das Abstellen von Fahrzeugen, Logistik oder die Lagerung von Waren und Güter aller Art ausgerichtet ist.
  • sind Liegenschaften bzw. Einrichtungen und Objekte, welche durch solche Kernunternehmen im Rahmen dessen betrieblicher Tätigkeit gepachtet bzw. angemietet werden bzw. mittelbar im gleichen Eigentum (bspw. über ausgelagerte Gesellschaften) wie das Kernunternehmen stehen.

Ein funktioneller Zusammenhang liegt hierbei vor, wenn die Tätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des Unternehmens ist bzw. diese Dienstleistungen für Kunden des gegenständlichen Unternehmens umfasst.

Ein räumlicher Zusammenhang liegt hierbei vor, wenn der logistische und betriebliche Aufwand nicht nennenswert größer, als bei einer Nutzung am Betriebsstandort selbst, ist. Als Maßgabe hierfür wird eine fußläufige Entfernung des nächsten Punktes des Standortes zum Betriebsstandort von höchstens 5 Gehminuten, dies entspricht einer Distanz von etwa 400 m angenommen.

Zurück zur Übersicht

Stabstelle Wirtschaftspark und Wirtschaftsentwicklung

Ansprechpartner

DI Martin Rella

Leiter Stadtplanung und Zentrumsentwicklung