Wohnsitz an-/ab-/ummelden

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Generelle Informationen

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach Übernahme der Unterkunft (Unterkunftnahme) beim zuständigen Meldeamt anmelden.

Eine Ummeldung liegt vor, wenn…

  • Sie die Art Ihres Wohnsitzes ändern lassen möchten, also z.B. einen Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz ummelden.
  • Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren alten Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz ummelden.
  • Sie Ihre Personendaten (Staatsbürgerschaft, Name, …) in Ihrem Meldezettel ändern lassen möchten. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente mit, die die Änderungen bezeugen (z. B. Heiratsurkunde oder Nachweis akademischer Grade).

Abmeldung

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, passiert die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz automatisch.

So gehen Sie vor

Der ausgedruckte Meldezettel muss persönlich im Meldamt abgegeben werden. Dieser kann aber auch vor Ort im Rathaus beantragt werden.

Zuständige Stelle

Johannes Reiser

Leiter des Melde- und Wahlamtes

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
  2. amtlicher Lichtbildausweis
  3. Geburtsurkunde
  4. wenn vorhanden: alter Meldezettel
  5. bei ausländischen StaatsbürgerInnen: Reisedokument

Kosten

Für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an.