Was ist nach einem Sterbefall zu tun?

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Generelle Informationen

Spätestens am Werktag nach der Untersuchung der verstorbenen Person muss der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Dafür muss das Formular „Anzeige des Todes“ dem Standesamt übergeben werden. Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau un die Totenbescheinigung ausgestellt werden.

So gehen Sie vor

Welches Standesamt ist zuständig?

  • Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß eintreten.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.

  • Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die er­for­der­li­chen Do­ku­men­te an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
  • Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Stan­des­amt ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die er­for­der­li­chen Do­ku­men­te und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • digital: Die Meldung kann auch per On­line-For­mu­lar erfolgen.

 

Zuständige Stelle

Elfriede Lielacher

Leiterin des Standesamtes

Andreas Grotka

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.

Für die Ster­be­ur­kun­de sind fol­gen­de Do­ku­men­te der ver­stor­be­nen Per­son not­wen­dig:

  • Ge­burts­ur­kun­de
  • Staats­bür­ger­schafts-Nach­weis
  • Meldezettel
  • Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Hei­rats­ur­kun­de bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
  • Bei Verwitweten: Ster­be­ur­kun­de des Ehepartners
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

Kosten

  • Für die Ausstellung von Sterbeurkunden fallen Gebühren in Höhe von € 9,30 pro Urkunde an.