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Generelle Informationen
Spätestens am Werktag nach der Untersuchung der verstorbenen Person muss der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Dafür muss das Formular „Anzeige des Todes“ dem Standesamt übergeben werden. Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau un die Totenbescheinigung ausgestellt werden.
So gehen Sie vor
Welches Standesamt ist zuständig?
- Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß eintreten.
Wie kann die Meldung erfolgen?
Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.
- Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die erforderlichen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
- Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
- digital: Die Meldung kann auch per Online-Formular erfolgen.
Zuständige Stelle

Andreas Grotka

Öffnungszeiten
Montag
08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.
Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Meldezettel
- Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)
Kosten
- Für die Ausstellung von Sterbeurkunden fallen Gebühren in Höhe von € 9,30 pro Urkunde an.