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Generelle Informationen
Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:
- Als ersten Schritt müssen mindestens 0,1 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben, damit es zu Stande kommt.
- Danach müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte, oder ein Sechstel der Wahlberechtigten von mindestens drei Bundesländern, das Volksbegehren unterschreiben, damit es im Nationalrat behandelt wird.
Volksbegehren unterschreiben
Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels digitaler Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.
Online:
- Sie können ein Volksbegehren online unterschreiben.
- Nötig: Digitale Signatur oder Bürgerkarte – Infos zur Aktivierung
Persönlich im Gemeindeamt:
- Während des Eintragungszeitraums können Sie sich im Melde- und Wahlamt in der Bürgerservicestelle eintragen.
- Nötiges Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis
Derzeit laufende Volksbegehren
Zuständige Stelle

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag & Donnerstag
08:00 -16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr