Volksbegehren unterstützen

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Generelle Informationen

Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:

  1. Als ersten Schritt müssen mindestens 0,1 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten eine Un­ter­stüt­zungs­er­klä­rung für ein Volksbegehren abgeben, damit es zu Stande kommt.
  2. Danach müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte, oder ein Sechstel der Wahlberechtigten von mindestens drei Bundesländern, das Volks­be­geh­ren un­ter­schrei­ben, damit es im Nationalrat behandelt wird.

Volksbegehren unterschreiben

Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels digitaler Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.

Online:

  • Sie können ein Volksbegehren on­line un­ter­schrei­ben.
  • Nötig: Digitale Signatur oder Bürgerkarte – In­fos zur Ak­ti­vie­rung

Persönlich im Gemeindeamt:

  • Während des Eintragungszeitraums können Sie sich im Melde- und Wahlamt in der Bürgerservicestelle eintragen.
  • Nötiges Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis

Derzeit laufende Volksbegehren

 

Zuständige Stelle

Johannes Reiser

Leiter des Melde- und Wahlamtes

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Öffnungszeiten