Auf dieser Seite
Generelle Informationen
Als österreichische(r) StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis in jedem Standesamt in Österreich beantragen. Liegt ihr Wohnsitz nicht in Österreich, ist die österreichische Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes zuständig.
Verleihung der Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Hier finden Sie mehr Informationen dazu!
So gehen Sie vor
Der Antrag kann erfolgen:
- digital per Online-Formular
- persönlich beim Standesamt
Zuständige Stelle

Andreas Grotka

Öffnungszeiten
Montag
08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für Erwachsene
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (u.B. IngenieurIn)
Für eheliche Kinder bis 18 Jahre
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
- Heiratsurkunde der Eltern
- ggf. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elterneiles
Für unehelich geborene Kinder bis 18 Jahre
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnahweis der Mutter
- Vaterschaftsanerkenntnis
Kosten
- Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises im Zuge der Geburt ist gebührenfrei.
- Alle anderen Staatsbürgerschaftsnachweise sind gebührenpflichtig.