Staatsbürgerschaftsnachweis

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Generelle Informationen

Als österreichische(r) StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis in  jedem Standesamt in Österreich beantragen. Liegt ihr Wohnsitz nicht in Österreich, ist die österreichische Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes zuständig.

Verleihung der Staatsbürgerschaft

Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Hier finden Sie mehr Informationen dazu!

So gehen Sie vor

Der Antrag kann erfolgen:

Zuständige Stelle

Elfriede Lielacher

Leiterin des Standesamtes

Andreas Grotka

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

Für Erwachsene

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (u.B. IngenieurIn)

Für eheliche Kinder bis 18 Jahre

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elterneiles

Für unehelich geborene Kinder bis 18 Jahre

Kosten

  • Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises im Zuge der Geburt ist gebührenfrei.
  • Alle anderen Staatsbürgerschaftsnachweise sind gebührenpflichtig.