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Generelle Informationen
In Bad Vöslau befinden sich 11 Spielplätze, die von der Öffentlichkeit benutzt werden dürfen.
Diese befinden sich an folgenden Orten:
- Friedmannpark
- Geymüllerhalle
- Kurpark
- Waldlehrpfad
- Am Felde
- Schloßpark
- Großau
- VS Gainfarn
- Atzlerhaus
- Am Viertelgraben
- Am Harzberg
Für die Benutzung gelten folgende Richtlinien, wir ersuchen um Einhaltung der geltenden Spielplatzordnung:
Bitte nehmen Sie die Aufsichtspflicht über Ihr Kind wahr.
Die Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen sind für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren bestimmt.
Bitte halten Sie die Spielplätze sauber.
- Die Stadtgemeinde stellt nur nach EU-Norm geprüfte Spielgeräte auf. Der Zustand der Spielplätze wird wöchentlich geprüft.
- Die Benutzung ist nur in der Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr gestattet.
- Tiere müssen aus hygienischen Gründen den Spielplätzen fernbleiben.
- Benutzung der Wege bei Schnee- und Eisglätte auf eigene Gefahr, da keine Schneeräumung erfolgt.
- Bitte Schäden und andere besondere Vorkommnisse, sowie Verbesserungsvorschläge der Stadtgemeinde unter Tel. 02252/76 161 DW 538 melden.
Kontakt
Ing. Walter Panstingl

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Standort der Sammelstelle – Bad Vöslau, Flugfeldstrasse