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Generelle Informationen
- Beim Anmelden Ihres Wohnsitzes erhalten Sie eine Meldebestätigung (umgangssprachlich auch „Meldezettel“).
- Haben Sie Ihre Meldebestätigung verloren oder ist diese nicht mehr lesbar, erhalten Sie im Meldeamt einen Nachdruck.
Bitte beachten Sie:
Die Bestätigung der Meldung ist ein amtliches Dokument. Die Anfertigung eines Nachdrucks ist mit Kosten (Bundesgebühr und Bundesverwaltungsabgabe) verbunden. Daher wird empfohlen, das Originaldokument nicht weiterzugeben, sondern stets Kopien anzufertigen. Der Austausch der Bestätigung der Meldung gegen einen tagesaktuellen Auszug ist hingegen kostenlos.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine einfache Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online via oesterreich.gv.at anzufordern. Voraussetzung hierfür ist eine gültige ID-Austria sowie eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking)
Die Anforderung der einfachen Meldebestätigung online ist ausschließlich für die der ID-Austria zugehörige Kennung möglich.
Zuständige Stelle
Birgit Jeitler
Öffnungszeiten
So gehen Sie vor
- Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst beantragen.
- Sie müssen persönlich beim Meldeamt erscheinen.
- Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Kosten
Meldebestätigung mit Bundesgebühr: 17,30 Euro