Meldeauskunft

Auf dieser Seite

Generelle Informationen

Wenn Sie eine Person suchen, können Sie ihren Hauptwohnsitz durch eine Meldeauskunft ausfindig machen. Die Abfrage kann aus dem lokalen Melderegister oder aus dem zentralen Melderegister (ZMR) erfolgen.

Meldeauskunft beantragen

Wie kann der An­trag er­fol­gen?

  • persönlich beim Meldeamt in der Bürgerservicestelle im Rathaus Bad Vöslau
  • schriftlich an das Meldeamt Bad Vöslau
  • Es werden keine historische Meldedaten beauskunftet.

Er­for­der­li­che Do­ku­men­te:

Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Auskunftssperre beantragen

Die Auskunftssperre kann beantragt werden, wenn eine Person Schutz vor Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit benötigt. Der Antrag ist an den Bürgermeister/Bürgermeisterin der Wohnsitzgemeinde zu stellen und hat eine Begründung zu enthalten. Nach Prüfung des Antrages kann die Auskunftssperre auf die Dauer von 5 Jahren im Melderegister eingetragen werden. Sie gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und Ämtern.

Für nähere Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an den Mel­de­amt.

Zuständige Stelle

Johannes Reiser

Leiter des Melde- und Wahlamtes

Birgit Jeitler

Öffnungszeiten

Kosten

Für den Antrag für eine Meldeauskunft

Die Meldeauskunft kostet

  • …..