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Generelle Informationen
Wenn Sie eine Person suchen, können Sie ihren Hauptwohnsitz durch eine Meldeauskunft ausfindig machen. Die Abfrage kann aus dem lokalen Melderegister oder aus dem zentralen Melderegister (ZMR) erfolgen.
Meldeauskunft beantragen
Wie kann der Antrag erfolgen?
- persönlich beim Meldeamt in der Bürgerservicestelle im Rathaus Bad Vöslau
- schriftlich an das Meldeamt Bad Vöslau
- Es werden keine historische Meldedaten beauskunftet.
Erforderliche Dokumente:
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Auskunftssperre beantragen
Die Auskunftssperre kann beantragt werden, wenn eine Person Schutz vor Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit benötigt. Der Antrag ist an den Bürgermeister/Bürgermeisterin der Wohnsitzgemeinde zu stellen und hat eine Begründung zu enthalten. Nach Prüfung des Antrages kann die Auskunftssperre auf die Dauer von 5 Jahren im Melderegister eingetragen werden. Sie gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und Ämtern.
Für nähere Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an den Meldeamt.
Zuständige Stelle
Birgit Jeitler
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag & Donnerstag
08:00 -16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Kosten
Für den Antrag für eine Meldeauskunft
- …
Die Meldeauskunft kostet
- …..