Lebensbestätigung

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Generelle Informationen

ÖsterreicherInnen, die Pensionen aus dem Ausland beziehen, müssen meist einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einbringen.

Zuständige Stelle

Johannes Reiser

Leiter des Melde- und Wahlamtes

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung müssen Sie persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Formular Ihres Pensionsversicherungsträgers
  • Einen Lichtbildausweis

Kosten

  • Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist gebührenfrei.