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Generelle Informationen
ÖsterreicherInnen, die Pensionen aus dem Ausland beziehen, müssen meist einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einbringen.
Zuständige Stelle
Meldeamt / Bürgerservicestelle
Rathaus Bad Vöslau
Rathaus Bad Vöslau

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Wir sind für Sie da
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 -16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung müssen Sie persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Formular Ihres Pensionsversicherungsträgers
- Einen Lichtbildausweis
Kosten
- Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist gebührenfrei.