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Generelle Informationen
ÖsterreicherInnen, die Pensionen aus dem Ausland beziehen, müssen meist einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einbringen.
Zuständige Stelle

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:00 -16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung müssen Sie persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Formular Ihres Pensionsversicherungsträgers
- Einen Lichtbildausweis
Kosten
- Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist gebührenfrei.