Heirats- & Partnerschaftsurkunde

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Generelle Informationen

Die erste Urkunde wird automatisch mit der standesamtlichen Eheschließung bzw. Verpartnerung ausgestellt. Sollten Sie danach eine neue Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen

So gehen Sie vor

  • Bitte erkundigen sie sich vorab telefonisch ob alle erforderlichen Daten, die zur Ausstellung einer Heirats- bzw Partnerschaftsurkunde bereits im zentralen Personenstandsregister erfasst sind.
  • Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt ausgedruckt werden

Zuständige Stelle

Elfriede Lielacher

Leiterin des Standesamtes

Andreas Grotka

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis bei der Abholung der Urkunde(n)

Kosten

  • Wenn sie den Antrag persönlich einbringen entstehen hierfür keine Gebühren.
  • Ein schriftlicher Antrag kostet 14,30 Euro.
  • Für jede ausgestellte Heirats- bzw Partnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 9,30 Euro an.