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Generelle Informationen
Die erste Urkunde wird automatisch mit der standesamtlichen Eheschließung bzw. Verpartnerung ausgestellt. Sollten Sie danach eine neue Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.
Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
So gehen Sie vor
- Bitte erkundigen sie sich vorab telefonisch ob alle erforderlichen Daten, die zur Ausstellung einer Heirats- bzw Partnerschaftsurkunde bereits im zentralen Personenstandsregister erfasst sind.
- Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt ausgedruckt werden
Zuständige Stelle
Andreas Grotka
Öffnungszeiten
Montag
08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis bei der Abholung der Urkunde(n)
Kosten
- Wenn sie den Antrag persönlich einbringen entstehen hierfür keine Gebühren.
- Ein schriftlicher Antrag kostet 14,30 Euro.
- Für jede ausgestellte Heirats- bzw Partnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 9,30 Euro an.