Grundstücksteilung

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Generelle Informationen

Wenn Sie beabsichtigen die Grenzen Ihres Grundstückes im Bauland zu ändern, sei es durch Abteilung oder Zusammenlegung, ist dies von der Stadtgemeinde Bad Vöslau bewilligen zu lassen. Ein entsprechendes Ansuchen ist an die Stadtgemeinde zu stellen. Die Eigentümer aller von der Änderung betroffenen Grundstücke müssen zustimmen. Ebenso ist dem Ansuchen ein von einem Vermessungsbefugten verfasster Plan der Änderung der Grundstücksgrenzen, ausgenommen bei Vereinigungen von Grundstücken, von denen kein Straßengrund abzutreten ist, anzuschließen.

Ist noch keines der geänderten Grundstücke ein Bauplatz, muss gleichzeitig ein Antrag auf Bauplatzerklärung für wenigstens ein neugeformtes Grundstück gestellt werden. Dies gilt nicht für Grundstücke in Aufschließungszonen.

Wird ein Grundstück oder Grundstücksteil im Bauland zum Bauplatz erklärt, ist dem Eigentümer eines Grundstückes von der Gemeinde eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben.

Bei der Änderung der Grenzen von Bauplätzen ist dem Eigentümer für jeden der neugeformten Bauplätze eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben, wenn das Gesamtausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert wird.

So gehen Sie vor

Der Antrag ist an die Stadtgemeinde Bad Vöslau mittels Formulars und den erforderlichen Unterlagen zu stellen.

Zuständige Stelle

Daniela Hajek

Baureferentin

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

  1. Antragsformular im Original
  2. Plan von einem Vermessungsbefugten

Kosten

Verwaltungsabgaben

Die Verwaltungsabgabe gemäß NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2024 für die Bewilligung für die Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland beträgt derzeit € 17,90 und wird jährlich indexangepasst erhöht.

Fes­te Ge­büh­ren

Die festen Gebühren ergeben sich aus den Kosten für die Abgabe der Einreichunterlagen. Sie liegen üblicherweise zwischen 22 Euro und 30 Euro.

Die Gebühren für die Abgabe der Unterlagen sind pro Dokument zu entrichten:

  • Pro Ansuchen: 14,30 Euro
    Pro Unterlage (Teilungsplan, Grundbuchauszug, etc.): bis A3 3,90 Euro, ab A3 7,80 Euro

Unverbindliches Beispiel:

Ansuchen: 14,30 Euro
Beilage 1-fach Teilungsplan: 7,80 Euro
Verwaltungsabgabe: 17,90 Euro
Summe: 40,00 Euro