Gewerbliche Kühlgeräte

Entsorgungskriterien

  • Keine Übernahme im Altstoffsammelzentrum
  • Kostenpflichtige Abgabemöglichkeit von gewerblichen Kühlgeräten bei der regionalen Übernahmestelle: Brantner Österreich GmbH Traiskirchen
  • Geräte für gewerbliche Zwecke sind von den Herstellern zurückzunehmen!
  • Unter gewerbliche Kühlgeräte fallen alle Verkaufskühlvitrinen, Sichtkühlvitrinen, Kühlschränke/-truhen aus dem gewerblichen und Gastronomie-Bereich, sowie auch gebrandete Kühlgeräte mit Firmenaufdruck (z.B. Aufkleber von Red Bull, Pago, Heineken, Eskimo etc.).
  • Gewerbliche Kühlgeräte sind auch im Privatbesitz als gewerbliche Kühlgeräte zu behandeln!
  • Werden trotzdem gewerbliche Kühlgeräte im Kühlgeräteentsorgungskreislauf des GVA Baden eingebracht, so verrechnet der beauftragte Frächter anfallende Behandlungskosten an die verursachende Gemeinde weiter!