Geräte für gewerbliche Zwecke sind von den Herstellern zurückzunehmen!
Unter gewerbliche Kühlgeräte fallen alle Verkaufskühlvitrinen, Sichtkühlvitrinen, Kühlschränke/-truhen aus dem gewerblichen und Gastronomie-Bereich, sowie auch gebrandete Kühlgeräte mit Firmenaufdruck (z.B. Aufkleber von Red Bull, Pago, Heineken, Eskimo etc.).
Gewerbliche Kühlgeräte sind auch im Privatbesitz als gewerbliche Kühlgeräte zu behandeln!
Werden trotzdem gewerbliche Kühlgeräte im Kühlgeräteentsorgungskreislauf des GVA Baden eingebracht, so verrechnet der beauftragte Frächter anfallende Behandlungskosten an die verursachende Gemeinde weiter!