Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

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Generelle Informationen

Bei der örtlichen Raumordnung und Raumplanung handelt es sich um ein Aufgabenfeld im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Ziel ist die vorausschauende Gestaltung des Gemeindegebiets im Wandel der Anforderungen und Entwicklungen. Den Gemeinden stehen dabei unterschiedliche – gesetzlich normierte – Planungsinstrumente zur Verfügung.

Das Örtliche Raumordnungsprogramm, als wesentlichster Bestandteil der Örtlichen Raumordnung umfasst dabei das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan. Im Rahmen des Örtlichen Raumordnungsprogramms setzt sich die Gemeinde mit den raumrelevanten Themen auseinander, um anhand der rechtlichen Rahmenbedingung, der örtlichen /überörtlichen Gegebenheiten sowie der öffentlichen, politischen und privaten Interessen ein Regelwerk für die Gemeinde auszuarbeiten.

Dem Flächenwidmungsplan nachgeordnet können Gemeinden zusätzlichen einen Bebauungsplan erlassen. Dieser regelt die konkreten Bebauungsmöglichkeiten auf Ebene der einzelnen Parzelle. Neben verpflichtenden Inhalten wie Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe können zusätzlich auch Vorgaben bspw. hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft über den Schutz historisch wertvoller Gebäude bis hin zur Begrünung von Gebäudeflachdächern oder alternativ von Fassadenflächen sowie von betrieblichen und privaten Abstellanlagen.

Grundlage für die Aufstellung und Abänderung eines Örtlichen Raumordnungsprogrammes sowie des Bebauungsplanes bildet das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz.

 

Der Flächenwidmungsplan

Ein Flächenwidmungsplan ist das primäre Planungsinstrument, welches die Nutzung von Flächen in einer Gemeinde regelt. Er definiert die grundlegenden Bodennutzungsarten Bauland, Grünland und Verkehrsfläche bzw. legt fest, welche Gebiete für Wohnbau, Gewerbe, Landwirtschaft, Erholung oder andere Zwecke vorgesehen sind. Darüber hinaus werden auch überörtlich sowie anderwärtig planungsrechtliche relevante Inhalte kenntlichgemacht.

Der Plan dient dazu, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Gemeindegebiets zu gewährleisten und die Interessen der Bürger sowie der Umwelt zu berücksichtigen. Durch den Flächenwidmungsplan wird auch sichergestellt, dass zukünftige Bauvorhaben im Einklang mit den festgelegten Nutzungen stehen.

Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau setzt sich dabei aus drei Planblätter (A,B,C) im Maßstab 1:5.000 sowie einem Legendenblatt zusammen.

Beispielbild für einen Flächenwidmungsplan

Der Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist ein detailliertes Planungsdokument, der auf Grundlage des Flächenwidmungsplans erstellt wird. Er regelt die konkrete Nutzung von Grundstücken innerhalb eines bestimmten Bereichs und legt fest, wie und in welchem Umfang gebaut werden darf.

Dazu gehören Vorgaben zu Bauhöhen, Abständen, Dichte der Bebauung, sowie die Gestaltung von Freiflächen oder auch Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern und die Interessen der Anwohner sowie der Umwelt zu schützen.

Der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau setzt sich dabei aus insgesamt 45 Planblättern im Maßstab 1:1.000 sowie einem Legendenblatt zusammen.

Informationen zu Grundstücken

Um konkrete Informationen über Lage, Widmung und Nutzungsmöglichkeiten einer Liegenschaft zu erhalten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Bestimmen Sie die Lage Ihres Grundstückes im NÖ Atlas. Über die Eingabe der Grundstücksnummer (oben rechts) können Sie schnell und einfach Ihr Grundstück im digitalen Kataster ausfindig machen und Detailinformationen abfragen. Darüber hinaus stehen Ihnen im Auswahlmenü „weitere Karten“ zahlreiche Themenbereich von Kunst & Kultur über Planung & Kataster bis hin zu Verkehr & Umwelt zur Verfügung.
  • Anschließend können Sie die Widmung des Grundstücks im kombinierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau entnehmen – beachten Sie die Legende zum Plan.

Grundbuchsauszug

Seitens der Stadtgemeinde Bad Vöslau können keine Grundbuchsauszüge ausgestellt werden. Für einen Auszug aus dem Grundbuch wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht Baden oder das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Alternativ können Sie hierfür auch die Online-Grundstücksdatenbank nutzen.

Bitte beachten Sie: Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig.

Informationen zu den Verrechnungsstellen und Gebühren entnehmen Sie bitte der Serviceseite auf österreich.gv.at!

Umwidmung von Grundstücken

Zur Abklären, ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist eine raumordnungsfachliche Prüfung notwendig.

So ge­hen Sie vor:

  • Nehmen Sie Kontakt mit der Zuständigen Stelle der Abteilung für Stadtplanung und Stadtentwicklung auf.
  • Geben Sie die betreffende Grundstücksnummer, die Katastralgemeinde sowie Ihr Umwidmungsansinnen bekannt.

Bitte beachten Sie:

  • Gem. den landesgesetzlichen Bestimmungen haben Gemeinden bei der Erstwidmungen von Bauland und bei der Änderung von Baulandwidmungsarten durch geeignete Maßnahmen, wie bspw. der Festlegung einer Befristung oder dem Abschluss von Verträgen eine rasche Bebauung sicherzustellen.

Dies umfasst insbesondere

    1. die Verpflichtung, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist (maximal sieben Jahre) zu bebauen bzw. der Gemeinde zum ortsüblichen Preis anzubieten;
    2. bestimmte Nutzungen durchzuführen oder zu unterlassen oder auch
    3. Maßnahmen zur Erreichung oder Verbesserung der Baulandqualität und zur Verbesserung der Siedlungsstruktur
  • Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt.

Zuständige Stelle

DI Martin Rella

Leiter Stadtplanung und Zentrumsentwicklung

Auskünfte