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Generelle Informationen
Bei der örtlichen Raumordnung und Raumplanung handelt es sich um ein Aufgabenfeld im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Ziel ist die vorausschauende Gestaltung des Gemeindegebiets im Wandel der Anforderungen und Entwicklungen. Den Gemeinden stehen dabei unterschiedliche – gesetzlich normierte – Planungsinstrumente zur Verfügung.
Das Örtliche Raumordnungsprogramm, als wesentlichster Bestandteil der Örtlichen Raumordnung umfasst dabei das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan. Im Rahmen des Örtlichen Raumordnungsprogramms setzt sich die Gemeinde mit den raumrelevanten Themen auseinander, um anhand der rechtlichen Rahmenbedingung, der örtlichen /überörtlichen Gegebenheiten sowie der öffentlichen, politischen und privaten Interessen ein Regelwerk für die Gemeinde auszuarbeiten.
Grundlage für die Aufstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bildet das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz.
Das Örtliche Entwicklungskonzept
Ein Entwicklungskonzept in Niederösterreich ist ein strategisches Planungsdokument, dass die langfristigen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung eines bestimmten Gebiets oder einer Gemeinde festlegt. Es dient dazu, die räumliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu steuern und zu koordinieren.
Das Konzept berücksichtigt verschiedene Aspekte wie Infrastruktur, Wohnraum, Gewerbe, Umwelt- und Naturschutz sowie die Lebensqualität der Bewohner. Es wird oft im Rahmen von Beteiligungsprozessen erstellt, bei denen die Meinungen und Bedürfnisse der Bürger einfließen. Ziel ist es, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung zu fördern, die den Anforderungen der Gemeinde und ihrer Einwohner gerecht wird.
Das Örtliche Entwicklungskonzept setzt sich dabei aus der Grundlagenforschung, dem Ziele-Maßnahmen Katalog sowie einer Plandarstellung im Maßstab 1:10.000 zusammen.