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Generelle Informationen
Als Klimabündnisgemeinde gewährt die Stadtgemeinde Bad Vöslau eine Förderung für die Errichtung von Wärmedämmmaßnahmen, Biomasseheizungen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen mit und ohne Stromspeicher und Wärmepumpenanlagen an Ein- und Zweifamilienwohnhäusern.
Als Förderungswerber gelten natürliche Personen als Liegenschaftseigentümer. Der Förderungswerber muss seinen Hauptwohnsitz in Bad Vöslau haben.
Über Ansuchen können auch juristische Personen, insbesondere Vereine mit Vereinssitz in Bad Vöslau als Förderungswerber in Betracht gezogen werden, wenn den Zielen dieser Förderung nichts entgegensteht.
So gehen Sie vor
- Der Antrag ist an die Stadtgemeinde Bad Vöslau mittels Formulars und den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Richtlinien für die Energie- und Klimaschutz-Förderungen der Stadtgemeinde.
Zuständige Stelle

Öffnungszeiten
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular im Original
- Unterlagen gemäß den Richtlinien für die Energie- und Klimaschutz-Förderungen
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss zu den Anschaffungs- und Errichtungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der nachgewiesen getätigten Investitionen, begrenzt mit dem maximalen Zuschuss. Bei Kombination von mehreren Maßnahmen beträgt die maximale Fördersumme € 1.000,–, in einem Zeitraum von 3 Jahren. Gefördert werden nur Maßnahmen an Wohngebäuden im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bad Vöslau.