Ein Kind wurde geboren

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Generelle Informationen

Die Anzeige der Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt erfolgen. Die Vornamensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt durch jenes Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständig ist. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß stattfinden.

 

So gehen Sie vor

  • Bei einer Geburt füllt die Ärztin bzw. der Arzt oder die Hebamme das Formular „Anzeige der Geburt“ aus. Das Formular muss gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten zum Standesamt gebracht werden

Zuständige Stelle

Elfriede Lielacher

Leiterin des Standesamtes

Andreas Grotka

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

Eheliche Kinder

  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland
  • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung

Uneheliche Kinder

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes – gleiches gilt für eingetragene Partnerschaft
    Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
  • ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis:
    – Lichtbildausweis des Vaters
    – Geburtsurkunde des Vaters
    – Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
    – Meldezettel Nachweis des Wohnsitzes im Ausland des Vaters
    – ggf. Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung des Vaters

Kosten

  • Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei, ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 9,30.
  • Ebenso ist die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises gebührenfrei.