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Generelle Informationen
Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft begründen möchten, müssen Sie sich bei einem Standesamt anmelden. Dort wird geprüft, ob Sie ehefähig/partnerschaftsfähig sind.
So gehen Sie vor
- Bitte kontaktieren sie das Standesamt ihrer Wahl für eine Terminvereinbarung.
- Voraussetzung für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte / Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen). Dies kann in jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro in Österreich erfolgen.
Zuständige Stelle
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Andreas Grotka
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Öffnungszeiten
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischer Staatsangehörigkeit Reisepass)
- eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
- Amtlicher Lichtbildausweis
- wenn sie gemeinsame Kinder haben, die Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise dieser
Verlobte oder Partnerschaftswerber, deren Personalstatut nicht das österreichische Recht ist, haben außer den oben angeführten Urkunden vorzulegen:
- eine Bestätigung ihrer Ehefähigkeit oder ihrer Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können;
- weitere Urkunden, die nach dem Recht, das für sie auf Grund ihres Personalstatutes maßgebend ist, für die Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlich sind.
Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Informationen dazu erhalten sie bei ihrem Standesamt.
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter www.gerichtsdolmetscher.at.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.
Kosten
Die Kosten für eine Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft sind abhängig von den erforderlichen Dokumenten, dem Zeitpunkt der Trauung und der Wahl des Hochzeitsortes.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Standesamt.