Bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

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Generelle Informationen

Das vereinfachte Bewilligungsverfahren in der NÖ Bauordnung ist ein Verfahren, das es ermöglicht, bestimmte Bauvorhaben mit weniger bürokratischem Aufwand und in kürzerer Zeit zu genehmigen. Es richtet sich in der Regel an kleinere Bauprojekte, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umgebung haben. Durch dieses Verfahren können Bauherren schneller mit ihren Vorhaben beginnen, da die Anforderungen an die Einreichung von Unterlagen und die Dauer des Genehmigungsprozesses reduziert sind.

Für nachfolgende Vorhaben kann gem. § 14 NÖ Bauordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 1a der NÖ Bauordnung ein vereinfachtes Verfahren geführt werden:

  • Die Errichtung eines eigenständigen Bauwerks mit einer überbauten Fläche von weniger als 10 m² und einer Gebäudehöhe unter 3 m;
  • Die Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe unter 3 m;
  • Die Herstellung einer baulichen Anlage die Gebäuden gleicht mit einer überbauten Fläche von max. 50 m² und einer Höhe von max. 3 m;
  • Die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit nicht betroffen ist und keine Nachbarschaftsrechte verletzt werden können.

So gehen Sie vor

Um ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren umzusetzen müssen Sie bei der Baubehörde eine Einreichung vorlegen. Das Baubewilligungsverfahren ist dabei in § 18 der NÖ Bauordnung geregelt, wobei zur Beurteilung des Vorhabens reduzierte Einreichvorgaben gelten. Der Einreichung ist jedenfalls auch ein Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren anzuschließen.

Eine Beauftragung von Fachleuten und Bauführer im Sinne des § 25 der NÖ Bauordnung ist dabei nicht erforderlich. Unabhängig davon können Sie gerne ein Beratungsgespräch mit vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen, wo Sie sich näher über die Bebauungsvorschriften sowie über die Durchführbarkeit Ihres Bauvorhabens informieren können.

Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Planungsbeginn einen Termin, damit das Verfahren zeitgerecht in die Wege geleitet werden kann.

Verfahrensablauf

Das Baubewilligungsverfahren setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

  1. Einreichung
  2. Vorprüfung durch die Baubehörde
  3. eventuell erforderliche Verbesserungsaufträge bzw. Nachreichungen
  4. Ausstellung des Bewilligungsbescheides

Vorhaben im vereinfachten Bewilligungsverfahren lösen dabei keine Parteistellung der Nachbarn aus.

Bitte beachten Sie:

Unvollständige oder fehlende Unterlagen können zu einer deutlichen Verzögerung des Bewilligungsverfahrens führen. Nach der Erlangung einer rechtskräftigen Baubewilligung kann das Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Fertigstellung eines Bauwerkes ist bei der Baubehörde mittels Fertigstellungsanzeige anzuzeigen, wobei im vereinfachten Verfahren lediglich jene in der Baubewilligung vorgeschriebenen Befunde und Bescheinigungen anzuschließen sind.

Erforderliche Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen sind im vereinfachten Bewilligungsverfahren vorzulegen. Wir jedenfalls angeraten vor jeder Baueinreichung die notwendigen Beilagen mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen.

  • Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren
  • Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
  • Maßstäbliche Darstellung des Bauvorhabens inklusive Lageplan in 2-facher Ausfertigung
  • ggf. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, Berechnung von Sickerschächten
  • Nachweis des Grundeigentums

Bitte beachten Sie:

Bei Bauvorhaben innerhalb einer Schutzzone bzw. großvolumigen bzw. ortsbildrelevanten Bauvorhaben ist zusätzlich eine Konsultation und positive Beurteilung durch das Schutzzonengremium bzw. den Gestaltungsbeirat erforderlich.

Zuständige Stelle

DI Nicole Tobiaschek

Baureferentin

Thomas Koisser

Baureferent

Öffnungszeiten