Neu-, Um- oder Zubauten

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Generelle Informationen

Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in Niederösterreich der NÖ Bauordnung 2014

Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Zubauten von Balkonen, Gerätehütten, Carports, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden. Nachstehend soll ein Überblick hinsichtlich der Genehmigungsverfahren geschaffen werden.

Informationen zu den Begriffsbestimmungen sowie Details zu etwaigen Querverweisen entnehmen Sie bitte der NÖ Bauordnung 2014.

Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Bauvorhaben und Verfahrensarten, wie sie in der NÖ Bauordnung geregelt werden.

Bitte nutzen Sie vor dem Planungsbeginn oder der Baueinreichung das Angebot eines kostenlosen Beratungsgesprächs mit den zuständigen Baureferentinnen und Baureferenten des Stadtbauamtes. So können Sie die passende Verfahrensart für Ihr Vorhaben wählen und den korrekten Umfang der Einreichung festlegen. Dies hilft, Verzögerungen zu minimieren und Zeit sowie Kosten zu sparen.

 

Bauvorhaben und Verfahrensarten

Geschoßwohnungsbau und Bauvorhaben in Schutzzonen

Zuständige Stelle

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