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Generelle Informationen
Das Verfahren und die Grundlagen zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, bestehend aus dem Örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan, oder zur Änderung des Bebauungsplanes sind im NÖ Raumordnungsgesetz 2014 normiert.
Diesem zufolge darf ein Örtlichen Raumordnungsprogramm abgeändert werden:
- wegen eines rechtswirksamen Raumordnungsprogrammes des Landes oder anderer rechtswirksamer überörtlicher Planungen,
- wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen,
- wegen Löschung des Vorbehaltes,
- wenn sich aus Anlass der Erlassung oder Abänderung des Bebauungsplanes eine Unschärfe des örtlichen Raumordnungsprogrammes zeigt, die klargestellt werden muß,
- wenn dies zur Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes dient,
- wenn im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer Bauland in Grünland umgewidmet werden soll, wobei die geschlossene Siedlungsentwicklung nicht beeinträchtigt und die Ausnützung günstiger Lagevorteile nicht behindert wird,
- wenn dies zur Vermeidung von erkennbaren Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten dient.
Darüber hinaus ist ein örtliches Raumordnungsprogramm abzuändern, wenn sich herausstellt, dass eine als Bauland gewidmete und noch nicht bebaute Fläche von einer Gefährdungen tatsächlich betroffen ist und die Beseitigung dieser Gefährdungen nicht innerhalb einer Frist von 5 Jahren sichergestellt werden kann.
Dies betrifft bpsw. Flächen die bei 100-jährlichen Hochwässern überflutet werden, eine ungenügende Tragfähigkeit des Untergrundes aufweisen oder rutsch-, bruch-, steinschlag-, wildbach- oder lawinengefährdet sind. Widmungen, Kenntlichmachungen und Widmungsverbote werden dabei in §15 des NÖ Raumordnungsgesetz taxativ aufgezählt.
Änderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes
Aktuell befindet sich keine Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes in Auflage.
Änderungen des Bebauungsplanes
Aktuell befindet sich keine Änderung des Bebauungsplanes in Auflage.
Zuständige Stelle
![](https://badvoeslau.fondalabs.dev/wp-content/uploads/2024/08/Rella-Martin-@Silke-Ebster_2024-348x348.jpg)
Auskünfte
Wichtige Formulare
Vorlage: Stellungnahme zum Örtlichen Raumordnungsprogramm oder Bebauungsplan