Abbruch von Gebäuden

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Generelle Informationen

Wenn der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles auf Ihrem Grundstück beabsichtigt wird, ergibt sich entweder eine Melde-, Anzeige oder Bewilligungspflicht.

  • Meldepflicht: Abbruch eines Gebäudes, das sich nicht in einer Schutzzone befindet und nicht an die Grundgrenze angebaut ist,
  • Anzeigepflicht: Abbruch eines Gebäudes, das sich in einer Schutzzone befindet und nicht an die Grundgrenze angebaut ist,
  • Bewilligungspflicht: Abbruch eines Gebäudes, das an eine Grundgrenze angebaut ist (unabhängig davon, ob in einer Schutzzone oder nicht).

So gehen Sie vor

Zusätzlich können die Unterlagen auch per Mail (bauamt@badvoeslau) übermittelt werden.

Zuständige Stelle

DI Nicole Tobiaschek

Baureferentin

Thomas Koisser

Baureferent

Öffnungszeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Meldepflicht: Lageplan (1-fach) mit gelb markiertem Gebäude oder Gebäudeteil
  • Bei Anzeigepflicht: Lageplan mit gelb markiertem Gebäude oder Gebäudeteil, kurze Beschreibung des Vorhabens (jeweils 2-fach)
  • Bei Bewilligungspflicht: Einreichplan und Baubeschreibung, verfasst von einem hiezu berechtigten Planverfasser (3-fach)