Auf dieser Seite
Generelle Informationen
- Wer sollte ein Ansuchen betreffend
§82 oder §90 Bescheide stellen?
Grundsätzlich kann jeder ein Ansuchen stellen.
Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Antragsteller für das
Vorhaben verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann. - Wenn Sie eine Baufirma für eine Arbeitsleistung beauftragen
und öffentlichen Grund benützen müssen, wäre es aus den
obig genannten Grund ratsam, dass das Ansuchen durch Ihre
beauftrage Firma erfolgt. - Woher bekomme ich das Formular für mein Ansuchen?
Im Suchfeld auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Vöslau geben Sie
die Bezeichnung des Ansuchens ein und können aus den Suchtreffern
das Online-Formular auswählen. - Ich habe keine digitale Signatur.
Kann ich das Online Formular trotzdem nutzen?
Ja, Sie können das Formular auch ausdrucken -> vollständig ausfüllen ->
unterzeichnen -> einscannen und der Stadtgemeinde per Mail schicken.
Wenn Sie im Online Formular im Schritt 1 (von 5) auf den Menüpunkt
WEITERE…
klicken und hier die PDF-Ansicht wählen, können Sie das Formular
in Ihrer Browseransicht anzeigen und ausdrucken lassen. - Wie viel Zeit im Voraus muss ich den Antrag stellen,
um mit meinem Vorhaben beginnen zu können?
Die Bearbeitungszeit eines Bescheides kann bis zu ca. 14 Tagen
dauern. Abhängig von den zu verordnenden Verkehrsmaßnahmen,
können für diesem Bescheid auch Verständigungsfristen von einer Woche auftreten. - Damit Ihr Bauvorhaben zu Ihrem geplanten Termin erfolgen kann,
ist es daher ratsam das Ansuchen 3 Wochen vor Baubeginn einzureichen. - Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigen?
Achten Sie darauf, sämtliche für Ihr Vorhaben betreffende Punkte auszufüllen.
Eine wichtige Angabe ist auch die verantwortliche Kontaktperson mit
Telefonnummer anzugeben, welche zu jeder Zeit erreichbar sein muss. - Der Standort der Baustelle bzw. Veranstaltung muss genau definiert sein.
Es empfiehlt sich hier einen einfachen Lageplan (Screenshot von Satellitenbild von
diversen Suchmaschinen) anzufertigen, den Standort mit etwaigen Absperrungen
einzuzeichnen und als Bilddatei der Email mit dem Ansuchen beizulegen. - Kann mir die Gemeinde für mein Vorhaben
die notwendigen Verkehrszeichen leihen?
Seitens der Stadtgemeinde Bad Vöslau können Ihnen keine Verkehrszeichen
zu Verfügung gestellt werden, da die diese bauseits aufgestellt werden müssen
und die Haftung beim Antragsteller liegt.
Zuständige Stelle
Mag. Paul Linner

Öffnungszeiten
Montag
08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr