§90 und §82 Ansuchen

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Generelle Informationen

  • Wer sollte ein Ansuchen betreffend
    §82 oder §90 Bescheide stellen?

    Grundsätzlich kann jeder ein Ansuchen stellen.
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Antragsteller für das
    Vorhaben verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann.
  • Wenn Sie  eine Baufirma für eine Arbeitsleistung beauftragen
    und öffentlichen Grund benützen müssen, wäre es aus den
    obig genannten Grund ratsam, dass das Ansuchen durch Ihre
    beauftrage Firma erfolgt.
     
  • Woher bekomme ich das Formular für mein Ansuchen?
    Im Suchfeld auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Vöslau geben Sie
    die Bezeichnung des Ansuchens ein und können aus den Suchtreffern
    das Online-Formular auswählen.
  • Ich habe keine digitale Signatur.
    Kann ich das Online Formular trotzdem nutzen?

    Ja, Sie können das Formular auch ausdrucken -> vollständig ausfüllen ->
    unterzeichnen -> einscannen und der Stadtgemeinde per Mail schicken.
    Wenn Sie im Online Formular im Schritt 1 (von 5) auf den Menüpunkt
    WEITERE…
    klicken und hier die PDF-Ansicht wählen, können Sie das Formular
    in Ihrer Browseransicht anzeigen und ausdrucken lassen.
  • Wie viel Zeit im Voraus muss ich den Antrag stellen,
    um mit meinem Vorhaben beginnen zu können?

    Die Bearbeitungszeit eines Bescheides kann bis zu ca. 14 Tagen
    dauern. Abhängig von den zu verordnenden Verkehrsmaßnahmen,
    können für diesem Bescheid auch Verständigungsfristen von einer Woche auftreten.
  • Damit Ihr Bauvorhaben zu Ihrem geplanten Termin erfolgen kann,
    ist es daher ratsam das Ansuchen 3 Wochen vor Baubeginn einzureichen.
  • Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigen?
    Achten Sie darauf, sämtliche für Ihr Vorhaben betreffende Punkte auszufüllen.
    Eine wichtige Angabe ist auch die verantwortliche Kontaktperson mit
    Telefonnummer anzugeben, welche zu jeder Zeit erreichbar sein muss.
  • Der Standort der Baustelle bzw. Veranstaltung muss genau definiert sein.
    Es empfiehlt sich hier einen einfachen Lageplan (Screenshot von Satellitenbild von
    diversen Suchmaschinen) anzufertigen, den Standort mit etwaigen Absperrungen
    einzuzeichnen und als Bilddatei der Email mit dem Ansuchen beizulegen.
  • Kann mir die Gemeinde für mein Vorhaben
    die notwendigen Verkehrszeichen leihen?

    Seitens der Stadtgemeinde Bad Vöslau  können Ihnen keine Verkehrszeichen
    zu Verfügung gestellt werden, da die diese bauseits aufgestellt werden müssen
    und die Haftung beim Antragsteller liegt.

 

Zuständige Stelle

Mag. Paul Linner

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