Sachverhaltsdarstellung“Goisser Wiese“ (Gainfarn)

30.01.2025

Regelungsinhalte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
Bei einem Örtlichen Entwicklungskonzept handelt es sich um ein strategisches Planungsdokument, dass die langfristigen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung eines bestimmten Gebiets oder einer Gemeinde festlegt. Das Örtliche Entwicklungskonzept setzt sich aus dem Leitbild für die zukünftige räumliche Entwicklung, dem Ziele Maßnahmen-Katalog, dem Erläuterungsbericht, einer strategischen Umweltprüfung, der zugehörigen Verordnung sowie (im Falle der Stadtgemeinde Bad Vöslau) aus einer Dichte- und Strukturanalyse inkl. einer Abschätzung des Bevölkerungspotentials zusammen.

Das Siedlungserweiterungsgebiet „Goisser Wiese“
Beim Siedlungserweiterungsgebiet „Goisser Wiese“ handelt es sich um einen Freiflächenbereich im Ortsteil Gainfarn, der durch die Spitalsgasse im Westen sowie der Johannesgasse im Osten begrenzt ist. Die Fläche bildet raumordnungsfachlich einen logischen Lückenschluss, wobei die erstmalige Aufnahme als möglicher künftiger Siedlungserweiterungsraum bereits im Jahr 2004 erfolgte. Eine etwaige Teilung von Grundstücken, die im Übrigen einzig und allein im Ermessen der Grundeigentümer liegt und nicht Planungsinhalt eines Flächenwidmungsplanes ist, leistet einer potentiellen Abänderung der Flächenwidmung ebenso wenig Vorschub wie der Erwerb von Flächen durch einen Wohnbauträger. Das eine hat mit den anderen nichts zu tun. Der aktuelle Planungsstand des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit Beschlussfassung des Gemeinderates vom März 2021 weist das gegenständliche Areal als möglichen Schwerpunkt der künftigen Siedlungsentwicklung „C2 – Gainfarn Süd“ aus. Die Priorisierung „C“ weist auf einen langfristigen Entwicklungshorizont hin, das bedeutet, diese Priorisierung ist in seiner Dringlichkeit Entwicklungsgebieten mit den Prioritäten „A“ und „B“ im Sinne einer Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung nachgeordnet. Dabei handelt es sich beispielsweise um innerstädtische Konversionsflächen wie das Stadtquartier Nord oder auch Gunstlagen im Nahbereich hochrangiger Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur.

Weiters ist den zugehörigen Zielsetzungen im Ziele-Maßnahmen-Katalog Rechnung zu tragen. Diesen zufolge wird mit einer maßvollen Bevölkerungsentwicklung mit max. 16.000 Einwohner inkl. Nebenwohnsitzfällen bis zum Jahr 2033 gerechnet. Diese soll dabei vornehmlich durch eine Nachverdichtung bzw. Nachnutzung von innerstädtischen Gunstlagen sowie die Verwertung bestehender Baulandreserven erfolgen. Bei Erreichen obiger Einwohnerschwelle, spätestens jedoch im Rahmen der Evaluierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (planmäßig im Jahr 2031), wird eine Neubewertung der Planungsstrategie auf Basis der tatsächlichen Entwicklung vorgenommen.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass die bestehenden Regelungen weder eine zeitnahe, noch unkontrollierte Entwicklung des Siedlungserweiterungsgebietes erwarten lassen, zumal jegliche Widmungsänderung durch die Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit den Zielsetzungen und Intentionen geprüft wird und einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.

Auch politisch ist die Sachlage klar: Wie Bürgermeister Christian Flammer ausdrücklich festhält, ist eine Bebauung der gegenständlichen Freifläche für die nächsten Jahrzehnte NICHT vorgesehen. Auch ist zu prüfen, ob künftig überhaupt ein Bedarf nach diesem Siedlungserweiterungsgebiet bestehen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige bei einer „Google-Suche“ auffindbare Dokumente NICHT zwangsläufig den aktuellen Rechtsstand abbilden. Mit Blick auf die „Goisser Wiese“ handelt es sich um veraltete Auflageunterlagen, die noch am Datenserver der Stadtgemeinde aufliegen, jedoch nicht mehr auf der Website der Stadtgemeinde aufgerufen werden können. Ersichtlich wird diese Abweichung darin, dass das angeführte Datum zum Planungstand mit Juni 2020 deutlich vor jenem des Beschlusses im Gemeinderat mit März 2021 gelegen ist bzw. auch kein Vermerk auf eine Beschlussfassung im Gemeinderat angebracht ist. In Folge der öffentlichen Auflage und der Abstimmung mit den Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung kam es im Zuge der Beschlussfassung zu wesentlichen Änderungen, die sich bei einer einfachen oberflächlichen Internetsuche nicht finden lassen, jedoch bei Nachfrage am Stadtamt ohne Weiteres in Erfahrung gebracht werden können.

Die Protokolle der Sitzungen des Gemeinderates können auf der Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau eingesehen werden. Für Informationen und Auskünfte zum Örtlichen Entwicklungskonzept, Fragen zum Planungsstand oder auch eine Einsicht in die Unterlagen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.

Bad Vöslau, am 14. Jänner 2025