Die Zone I umfasst den Bereich westlich und östlich der Trasse der ÖBB Südbahn, welcher vornehmlich durch Handelsbetriebe (Verbraucher- und Fachmärkte) gebildet wird bzw. u.a. Standort der „Vöslauer Mineralwasser GmbH“ sowie der Print Alliance HAV Produktions-GmbH ist. Sie umfasst nachfolgende Straßenzüge:
- Badner Straße
- Castelligasse
- Fasangasse
- Färberstraße
- Gewerbegasse
- Industriestraße
- Paitzriegelgasse
- Schilfweg
- Sonnenkraftgasse
Das Betriebsgebiet West ist über den Autobahnzubringer Grazer Straße und die Anschlussstelle Bad Vöslau / A2 direkt an das hochrangige Verkehrsnetz angebunden. Ebenso besteht auch im ÖPNV mit dem Bahnhof Bad Vöslau eine hochrangige Verkehrsanbindung. Zusätzlich findet sich die nächstgelegene Bushaltstellen im Bereich der Badner Straße bzw. wird die Verkehrs- und Radwegeinfrastruktur laufend erweitert.
Betriebsliste (A-Z)
Die Betriebsgebietsflächen weisen aktuell die Widmung „Bauland Betriebsgebiet“ mit dem Widmungszusatz „I“ auf. Die Gesamtfläche beläuft sich dabei auf rd. 35,6 ha, wovon rd. 5,1 ha als „Aufschließungszone“ gewidmet sind.
Für den Zusatz „I“ gilt dabei:
Keine Verwendung, die am (ggf. auch mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende Grundstücke umfassenden) Betriebsstandort dem betrieblichen Hauptzweck der Einlagerung, des Abstellen von Fahrzeugen, der Logistik oder der Lagerung von Waren und Güter aller Art, dient.
Ausgenommen davon
- ist der rechtsgültig bewillige Bau- und Nutzungsbestand, sofern es zu keiner Änderung des betrieblichen Hauptzwecks am Standort kommt und/oder selbiger abgebrochen wird.
- sind Standorte, die in einem funktionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem Kernunternehmen stehen, dessen Betrieb nicht hauptsächlich auf die Einlagerung, das Abstellen von Fahrzeugen, Logistik oder die Lagerung von Waren und Güter aller Art ausgerichtet ist.
- sind Liegenschaften bzw. Einrichtungen und Objekte, welche durch solche Kernunternehmen im Rahmen dessen betrieblicher Tätigkeit gepachtet bzw. angemietet werden bzw. mittelbar im gleichen Eigentum (bspw. über ausgelagerte Gesellschaften) wie das Kernunternehmen stehen.
Ein funktioneller Zusammenhang liegt hierbei vor, wenn die Tätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des Unternehmens ist bzw. diese Dienstleistungen für Kunden des gegenständlichen Unternehmens umfasst.
Ein räumlicher Zusammenhang liegt hierbei vor, wenn der logistische und betriebliche Aufwand nicht nennenswert größer, als bei einer Nutzung am Betriebsstandort selbst, ist. Als Maßgabe hierfür wird eine fußläufige Entfernung des nächsten Punktes des Standortes zum Betriebsstandort von höchstens 5 Gehminuten, dies entspricht einer Distanz von etwa 400 m angenommen.
Stabstelle Wirtschaftspark und Wirtschaftsentwicklung
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