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Generelle Informationen
Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann angegeben werden, wenn er freiwillig die Vaterschaft anerkennt oder sie gerichtlich festgestellt wurde.
Beim Standesamt können gleichzeitig die Geburtsbeurkundung, die Vaterschaftsanerkennung und die Obsorgeregelung erledigt werden.
Vaterschaftsanerkenntnis im Zuge der Geburt: Das Standesamt welches für die Beurkundung der Geburt zuständig ist.
Vaterschaftsanerkenntnis nach der Geburt: jedes Standesamt in Österreich
So gehen Sie vor
- Üblicherweise erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft anlässlich der Anzeige der Geburt.
- Bei der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung müssen keine Fristen beachtet werden.
Zuständige Stelle

Andreas Grotka

Öffnungszeiten
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis des Vater
- Geburtsurkunde des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Wohnsitzes im Ausland des Vaters
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade des Vaters
Als minderjähriger Vater zusätzlich:
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
- Amtlicher Lichtbildausweis der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Bei fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich:
- Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Vor der Geburt zusätzlich:
- Eltern-Kind-Pass
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Wohnsitzes im Ausland der Mutter
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade der Mutter
Kosten
- Für die Anerkennung der Vaterschaft entstehen grundsätzlich keine Kosten.
- Allerdings entstehen z.B. für die Neuausstellung der Geburtsurkunden Kosten, wenn die gebührenfreien Urkunden bereits im Zuge der Geburt ausgestellt wurden.