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Generelle Informationen
Sterbeurkunden werden anlässlich des Todesfalles von jenem Standesamt ausgestellt, bei welchem der Tod beurkundet wird. Benötigen Sie danach eine neue Sterbeurkunde, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit der Ausstellung von internationalen Sterbeurkunden.
Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
So gehen Sie vor
Die zuständige Stelle ist abhängig vom Sterbejahr:
- für Sterbefälle vor dem 1.1.1939: Pfarramt des Sterbeortes
- für Sterbefälle ab dem 1.1.1939: jedes Standesamt in Österreich (nach erfolgter Beurkundung)
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch beim Standesamt ob alle erforderlichen Daten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bereits im zentralen Personenstandsregister erfasst sind.
Zuständige Stelle

Andreas Grotka

Öffnungszeiten
Montag
08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 -19:00 Uhr
Freitag
08:00 -12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- bei Online-Antrag: digitale Signatur
- bei Antrag vor Ort oder schriftlich: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit bzw. legen Sie eine Kopie bei.
Kosten
- Für die Ausstellung von Sterbeurkunden fallen Gebühren in Höhe von € 9,30 pro Urkunde an.