Parken & Kurzparkzone

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Parken in Bad Vöslau

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau bietet in ihrem Zentrum sowie den angrenzenden Bereichen mehrfach großzügige Parkmöglichkeiten. Im direkten Stadtzentrum ist im Bereich des Schlossplatzes sowie der angrenzenden Straßenzüge eine Kurzparkzone ausgewiesen. Diese ist gebührenfrei und die Parkdauer in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 7 bis 12 Uhr auf max. 90 Minuten beschränkt.

Bestehende Parkplätze und Kurzparkenzonen im Stadtzentrum von Bad Vöslau

Die Kurzparkzone umfasst die Hochstraße bis zur Hermanngasse im Westen, den Schlossplatz beidseits der Badner Straße, den Beginn der Wiener Neustädter Straße bis zum Ende der Nebenfahrbahn, den Beginn der Bahnstraße sowie die Badner Straße bis zum Badplatz im Norden. Darüber hinaus finden sich weitere kleinere Kurzparkzone in der Mühlgasse sowie der Bahnstraße. Ebenso können auch ein Teilbereich der Parkgarage der Billa Filiale Wiener Neustädter Straße sowie der Parkplatz des ehem. Café Thermalbad in der Kernstockgasse genutzt werden.

Die Kurzparkzone ist durch Verkehrszeichen und blaue Bodenmarkierung quer über die Straße am Beginn und Ende der Zone gekennzeichnet.

Gesetzliche Grundlagen und Parkraumüberwachung

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Kontrolle einer Kurzparkzone bildet die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen, kurz Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung. Diese regelt die Rahmenbedingungen, als auch die Pflichten von Fahrzeuglenker und Behörde. Die Kurzparkzonen in Bad Vöslau sind dabei grundsätzlich kostenfrei, es ist jedoch eine Parkuhr bzw. Parkscheibe sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Für das Kontrollorgan muss dabei die Ankunftszeit eindeutig erkennbar sein, wobei die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, wie bspw. digitalen Parkscheiben, nicht zulässig ist.

Bitte vergessen Sie dabei nicht auch bei kurzfristige Aufenthalten eine Parkuhr im Fahrzeug zu hinterlegen. Sie erhalten eine solche kostenlos im Foyer bzw. der Bürgerservicestelle im Rathaus sowie bei mehreren Betrieben im Stadtzentrum. 

Die Einhaltung der Kurzparkzone in Bad Vöslau wird durch Sicherheitsorgane der NSA Bewachungs-Detektei GmbH laufend kontrolliert. Diese sind dabei angehalten, bei der Feststellung einer Zeitüberschreitung oder eines fehlenden Kurzparknachweises nicht unmittelbar, sondern erst nach Abschluss des Rundganges, eine Strafverfügung auszustellen. Darüber hinaus steht es dem Kontrollorgan frei anstelle einer Strafverfügung eine Abmahnung vorzunehmen, sollten nachvollziehbare Gründe vorgebracht werden, weshalb kein Kurzparknachweis eingelegt wurde.

Im Falle einer gegebenen Verwaltungsübertretung wird durch das Kontrollorgan eine Fotografie von Fahrzeug und Kennzeichen angefertigt, sodass sowohl Standort als auch Zeitpunkt der Ausstellung einer etwaigen Strafverfügung entsprechend nachvollzogen werden kann bzw. dokumentiert ist. Das Kontrollorgan erhält keine Prämie je ausgestellter Strafverfügung.

Die Ausstellung einer Strafverfügung erfolgt dabei durch die Bezirkshauptmannschaft Baden, als zuständiges Verkehrssicherheitsbehörde, welche sich mittelbar der Sicherheitsorgane der NSA Bewachungs-Detektei GmbH bedient. Sollten Sie sich seitens eines Kontrollorganes ungerechtfertigterweise einer Bestrafung ausgesetzt sehen, so ist ist ein Einspruch direkt an NSA Bewachungs-Detektei GmbH zu richten. Dort haben Sie die Möglichkeit in direkter Rücksprache mit dem Kontrollorgan, ggf. auch in einem persönlichen Gespräch, den Sachverhalt zu klären.

Kontakt zur Parkraumüberwachung

Zuständige Stelle im Rathaus