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Generelle Informationen
Bebauungsvorschriften sind rechtliche Regelungen, die festlegen, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Sie sind Teil des Bauplanungsplanes und dienen dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten sowie die Interessen der Allgemeinheit, wie etwa den Schutz von Umwelt und Nachbarschaft, zu wahren. Neben der NÖ Bauordnung 2014 i.d.g.F. und der NÖ Bautechnikverordnung i.d.g.F. bilden Sie, in Verbindung mit dem Bebauungsplan, einen wesentlichen Inhalt des planungsrechtlilchen Regulatives der Stadtgemeinde Bad Vöslau.
Details zu den Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Bad Vöslau
Die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Bad Vöslau in ihrer aktuellen Form wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.09.2007 erlassen und seither mehrfach abgeändert, zuletzt am 22.09.2022.
Sie gliedern sich in 7 Hauptabschnitte mit spezifischen Themenbereichen:
I. Allgemeine Bebauungsvorschriften
I.1. Bauplätze – Ausgestaltung und Bebauungsmöglichkeiten
I.2. Pflege des Ortsbildes (Ortsbildgestaltung)
II. Abschnitt: Schutzzonen
II.1. Allgemeine Bebauungsvorschriften für alle Schutzzonen
II.2. Zusätzliche Bebauungsvorschriften für die Schutzzonenkategorien 01 bis 05
III. Abschnitt: Bebauungsvorschriften für Bauten in Betriebsgebieten
III.1. Allgemeine Vorschriften für alle Bauland-Betriebsgebiete
III.2. Zusätzliche Bebauungsvorschriften für das Betriebsgebiet „Bad Vöslau Nord – Grazer Straße“ und das Betriebsgebiet „Bad Vöslau Ost – Wiener Straße“
IV. Abschnitt: Bebauungsvorschriften für Bauten im Grünland
IV.1. Allgemeine Vorschriften für alle Bauten im Grünland
V. Abschnitt: Bebauungsvorschriften für Bauten auf Verkehrsflächen
V.1. Allgemeine Vorschriften für alle Bauten auf Verkehrsflächen
VI. Abschnitt: Freiflächen
VI.1. Allgemeine Vorschriften für alle Freiflächen
VI.2. Spezielle Vorschriften für die Freiflächen
VII. Abschnitt: Planzeichenergänzungen
VII.1. Allgemeine Planzeichenergänzungen
VII.2. Spezielle Planzeichenergänzungen für Schutzzonen
Details entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde. Es wird dringendst empfohlen, bereits im Vorfeld einer geplante Bauführung, die Planungen mit den Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde abzustimmen bzw. die Fachabteilung des Rathauses zu konsultieren.